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Unzulässige Bauspargebühren jetzt zurückholen!

Bausparkassen dürfen ihren Kunden auch in der Sparphase keine pauschalen Gebühren wie etwa ein jährliches Entgelt berechnen. Das entschied der Bundesgerichtshof vor kurzem in seinem Urteil vom 15. November 2022.

In den letzten Jahren haben viele Bausparkassen jährliche Kontoentgelte eingeführt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die erhobenen Gebühren während der Sparphase unzulässig sind. Wir empfehlen allen BausparerInnen daher, die Verträge auf unzulässige Gebühren zu überprüfen.

Stand jetzt können die Betroffenen die verlangten Gebühren bis einschließlich 2019 zurückfordern. Das bedeutet, es kann für mindestens 4 Jahre Geld von den Bausparkassen als Rückzahlung verlangt werden. Je nach Bausparkasse können die jährlich erhobenen Gebühren bis zu 30 Euro betragen.

 

Was ist jetzt zu tun?

  • Es sollten schnellstmöglich alle Jahreskontoauszüge geprüft werden. Dort finden sich die entsprechenden Zahlungsinformationen.

  • Häufig verstecken sich die Gebühren auch hinter Namen wie Jahresentgelt, Kontoentgelt, Servicepauschalen oder Serviceentgelt.

  • Spätestens bis 31.12.2022 solltest du deine Auszüge gecheckt haben, denn du kannst deine Gebühren für 2019 nur noch bis Ende 2022 zurückholen. Noch ist unklar, ab wann die Forderungen offiziell verjährt sind.

 

Du hast tatsächlich jährlich unzulässige Gebühren gezahlt? Dann solltest du jetzt aktiv Widerspruch einlegen und gezahlte Kontogebühren zurückfordern.

 

ACHTUNG:

Du solltest in der Lage sein, den Eingang deines Widerspruchs beweisen zu können, deshalb solltest du schriftlich Einspruch einlegen.

Dafür eignen sich vorzugsweise Einwurfschreiben oder ein belegbares Fax.
 

HIER findest du unser Musterformular, dass du deiner Bausparkasse zukommen lassen kannst, um deine Kontogebühren zurückzuholen.

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