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Sturmschäden - Wer zahlt eigentlich was?

Hausratversicherung: Dein Hausrat ist gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus, Leitungswasser -sowie Sturm (gilt ab Windstärke 8) und Hagelschäden und Blitzschlag mitversichert. Darunter fallen zum Beispiel Möbel, elektronische Geräte, Wertsachen wie Bargeld, Sport- und Hobbygeräte.

Kurz gesagt: Alles, was sich IN deiner Wohnung oder deinem Keller befindet, ist hier bei oben genannten Schadensursachen versichert.

ACHTUNG: Alles, was sich vorübergehend nicht in deiner Wohnung befindet, ist über die Außenversicherung mit abgedeckt. Ein Zeitraum von länger als drei Monaten gilt nicht als vorübergehend, kann aber je nach Gesellschaft variieren. Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des VN.

Vorsicht: Auch Schäden an elektrischen Geräten durch Überspannung sind nicht immer mitversichert.

Wohngebäudeversicherung:

Sie zahlt, wenn durch Sturm, Brand, Blitzschlag oder Leitungswasser Schäden AN deinem Wohngebäude entstehen. Gelangt als Folge eine Sturms Regenwasser in die Hauswand, wird auch das als sogenannter Folgeschaden übernommen. Schäden durch Blitzeinschlag zahlt die Versicherung ebenfalls. Außerdem sollte es in der Regel eine Police für die Beseitigung umgestürzter Bäume geben.

ACHTUNG: Viele Versicherer erkennen Schäden erst ab einer Windstärke von 8 (ca. 62 km/h) an.

Wird das Gebäude aber durch z. B. Hochwasser oder Starkregen beschädigt, zahlt das die Wohngebäudeversicherung NICHT.

Good to know: Tatsächlich schließt die Wohngebäudeversicherung häufig auch Carports oder Gartenhäuschen mit ein, die Quadratmeterzahl variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft.

Elementarschadenversicherung:

Klingt mystisch, ist aber eigentlich ganz einfach erklärt. Unter Elementarschäden fallen Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch, Schneedruck und Erdbeben.

Good to know:

Zu Hochwasser zählen auch Überschwemmungen durch Starkregenereignisse. Außerdem wichtig zu wissen. Auch bei einem Rückstau von Abwasser in den Zu- und Ableitungsrohren erfolgt eine Deckung über die Elementarversicherung.

Achtung: Die Zusatzversicherung Elementarschaden wird aufgrund der zunehmenden Unwetter immer wichtiger und sollte auf gar keinen Fall unterschätzt werden.

Private Haftpflichtversicherung:

Sie zahlt bei Schäden an Dritten. Ein Szenario zum Verdeutlichen: Ein Baum auf deinem Grundstück stürzt um und fällt auf das Auto deines Nachbars oder der Sturm reißt einen Blumentopf von deinem Balkon, dieser trifft deinen Nachbarn. Hier zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden.

Im Falle eines Mehrfamilienhauses zahlt den Schaden die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Teil und Vollkaskoversicherung:

Bei Sturm- und Hagelschäden am Auto springt die Teilkaskoversicherung ein. Voraussetzung dafür ist aber häufig eine Windstärke von mindestens 8.

Die Vollkaskoversicherung greift auch bei Schäden, die bei einer Windstärke von unter 8 entstehen, sowie bei selbst verschuldeten Schäden z. B., wenn du mit deinem Auto gegen einen umgefallenen Baum fährst.

ACHTUNG: In der Regel ist nicht der Wiederbeschaffungswert versichert, sondern nur der aktuelle Zeitwert.

Schäden durch Wasser an parkenden Autos zahlt die Teilkaskoversicherung.

Good to know: Sie kann den Schaden ablehnen, wenn das Auto nicht rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet entfernt wurde, obwohl das möglich gewesen wäre.

Du fährst mit deinem Wagen durch eine überschwemmte Straße und infolgedessen entsteht ein Motorschaden? Hier muss die Teilkaskoversicherung nur zahlen, wenn die Überschwemmung sehr plötzlich aufgetreten ist.

Sollte das nicht der Fall sein, kann diesen Schaden sogar die Vollkaskoversicherung ablehnen.

Grund: grobe Fahrlässigkeit.

Was im Schadensfall zu tun ist?

Mache Bilder von den entstandenen Schäden und melde sie schnellstmöglich deiner Versicherung. Dein Berater wird dir im Gespräch alle weiteren notwendigen Schritte erklären und dich bei der Ausführung unterstützten.

 

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