In ihrem ersten Jahr hat die Ampel-Koalition einige Reformen auf den Weg gebracht, die 2023 greifen. Zahlreiche Änderungen kommen auf die Steuerzahler, Familien, Unternehmer, Rentner und Eigentümer zu. Wir geben einen Überblick, was im neuen Jahr zu beachten ist, wer sich über mehr Geld freuen kann und wo höhere Ausgaben drohen.
Grundfreibetrag steigt
Der Betrag, der vom Einkommen steuerfrei bleibt (Grundfreibetrag) steigt auf 10.908 Euro (vorher 10.347 Euro). Für Verheiratete gilt das Doppelte = 21.816 Euro. Der Spitzensteuersatz (42 Prozent) greift für Alleinverdienende nun erst ab einem Jahreseinkommen von 62.810 Euro (vorher 58.597 Euro).
Höherer Sparerpauschbetrag
Einkünfte aus Kapitalvermögen sind zum Teil steuerfrei. Dafür sorgt der Sparerpauschbetrag, der in 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr erhöht wurde (bei zusammenveranlagten Ehepaaren von 1.602 Euro auf 2.000 Euro).
Geringverdiener entlastet
Midi-Jobber müssen ab sofort erst ab einem Einkommen von monatlich 2.000 Euro die vollen Sozialbeiträge zahlen (vorher 1.600 Euro). Für Mini-Jobber steigt die Verdienstgrenze von 450 auf 520 Euro.
Mehr Kindergeld
Eltern bekommen nun schon ab dem ersten Kind ein Kindergeld von monatlich 250 Euro. Das galt sonst erst ab dem vierten Kind.
Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Krankenversicherte steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent und die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 59.850 Euro. Über private Krankenzusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte ihre Gesundheitsversorgung gezielt selbst optimieren und sich Leistungen, die der Gesetzgeber ausklammert, sichern.
Höhere Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale, als Teil der Werbungskostenpauschale, ermöglicht es Steuerpflichtigen einen Betrag von 5 Euro pro Tag, an dem sie im Home-Office tätig sind, geltend zu machen. Das war bislang auf 120 Tage begrenzt und steigt nun auf 200 Tage pro Jahr.
GRV-Beiträge vollständig absetzbar
Schließlich sollen Steuerzahler schon ab 2023 statt 2025 ihre Beiträge zur Rentenversicherung vollständig von der Steuer absetzen können.
Frührentner ohne Abzüge beim Nebenjob
Frührentner mit einem Nebenjob können seit diesem Jahr beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Der Bundestag strich dafür die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ersatzlos. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten steigen die Hinzuverdienstgrenzen von derzeit 6.300 Euro im Jahr je nach Einzelfall auf bis zu 34.500 Euro.
Förderung für Solarstrom
Steuererleichterungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV). Die Erträge aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt sind seit diesem Jahr steuerfrei – unabhängig davon, ob der Strom ins Netz eingespeist oder selbst verbraucht wird. Das gilt auch für bereits in Betrieb genommene Anlagen. Zudem soll beim Kauf einer PV-Anlage die Umsatzsteuer entfallen.
Frist für Baukindergeld beachten
Für alle Bauherrenfamilien, die ihren Kaufvertrag zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 unterzeichnet haben bzw. denen in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde, können unter Umständen noch bis zum 31.12.2023 pro Kind 12.000 Euro Baukindergeld beantragen. Voraussetzung: Sie stellen ihren Baukindergeldantrag spätestens sechs Monate nach dem Einzug.
Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Das neue Bürgergeld löst die bisherige Grundsicherung ab. Betroffene bekommen dann 502 Euro monatlich, statt bisher 449 Euro. Zudem gibt es ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro steigen auf 30 Prozent, um einen Anreiz zu schaffen, eine Tätigkeit aufzunehmen.